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AutorenbildDr. Jürg Ruf

Stärkung Vorsorgeauftrages | Selbstbestimmung in Verfahren vor der KESB

Aktualisiert: 12. Apr.



Verfahren mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB geben seit der Gründung der KESB immer wieder zu grossen und auch heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit. In der anwaltlichen Beratung ist die Zurückhaltung vieler Familien gegenüber der KESB deutlich zu spürfen.


Der Bundesrat will nun vor allem nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbeziehen. Auch soll das Selbstbestimmungsrecht betroffener Personen weiter gestärkt werden.


Künftig sollen auch Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner das Recht haben, ihre urteilsunfähigen Partnerinnen oder Partner zu vertreten. Auch sollen die KESB neu von Gesetzes wegen prüfen, ob nahestehende Personen als Beistand oder Beiständin eingesetzt, und ob ihnen Erleichterungen gewährt werden können, wenn sie eine Beistandschaft übernehmen. Ausserdem sollen nahestehende Personen besser in die Sachverhaltsabklärungen der Behörden einbezogen werden und mehr Verfahrensrechte erhalten.


Sodann schlägt der Bundesrat vor, die Selbstbestimmung betroffener Personen im Erwachsenenschutz weiter zu fördern. Dazu soll der Vorsorgeauftrag noch wirksamer ausgestaltet werden. So soll es neu in der ganzen Schweiz möglich sein, den Vorsorgeauftrag bei einer Amtsstelle zu hinterlegen, was bisher nur in gut der Hälfte der Kantone möglich ist.


Die Gesetzesvorlage und den Bericht des Bundesrates können Sie hier herunterladen:


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