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Familienrecht

Wir sind in ausgewählten Gebieten des Familienrechts tätig. Wir beraten Sie namentlich in Fragestellungen des ehelichen Vermögens und des Güterrechts und erstellen für Sie Eheverträge. Wir haben auch Erfahrung bei der Erstellung von Regelungen zu Unterhalt und Vermögen bei nicht verheirateten Lebenspartner (Konkubinate).

 

Ausserdem sind wir bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden KESB sowie mit Massnahmen im Bereich des Schutzes von minderjährigen Kindern tätig.

Wo es notwendig ist, führen wir für Sie auch entsprechende Verfahren von Behörden und Gerichten.

Als Notare haben wir auch besondere Erfahrung mit dem Verfassen von Vorsorgeaufträgen. Vorsorgeaufträge sind vor allem dann massgeschneidert auf Ihre individuelle Situation anzupassen, wenn Sie Immobilien besitzen oder eine Unternehmung besitzen.

Instrumente und Lösungen

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Eheliches Vermögen und Güterrecht

  • Eheverträge

  • Güterrecht und Vermögen von nicht verheirateten Lebenspartnern

  • Konkubinatsverträge

  • Vorsorgeaufträge

  • Erwachsenenschutzrecht

  • Kindesschutzrecht

  • Sicherstellung von Vermögensrechten minderjähriger Kinder

  • Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Familienrecht Vorsorgeauftrag

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