Erbrecht
Viele Menschen befassen sich mit der Frage, wie sie ihr Vermögen an ihre Kinder und die nächste Generation weitergeben sollen und wie der überlebende Ehegatte möglichst optimal begünstigt werden kann. Zu diesem Zweck erstellen Ihnen die Notare von Ruf Rechtsanwälte AG einen Erbvertrag oder ein Testament errichten.
Es lohnt sich, sich frühzeitig mit diesen Themen zu beschäftigen: Sie können ohne Zeitdruck die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um mit uns eine für Sie passende Lösung zu suchen. Lösungen mit gutem Fundament verhindern in der Regel spätere Auseinandersetzungen unter den Nachkommen bzw. Erben, die niemand wünscht.
Wir haben auch Praxis-Erfahrung mit Erbverträgen, Testamenten und Erbteilungen im internationalen Erbrecht. Heute leben viele Menschen in der Schweiz, die Staatsbürger eines EU-Staates sind. Den meisten von ihnen ist nicht bewusst, dass auf ihren Nachlass EU-Recht Anwendung finden kann und dass Erbschaftsbehörden eines EU-Staates für ihren Nachlass zuständig sein können. Wir können Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie in diesem regulatorischen Umfeld möglichst optimale Lösungen finden können.
Im internationalen Kontext haben wir insbesondere erbrechtliche Erfahrung mit Bezug auf Deutschland, Italien, Ungarn, Südafrika und Thailand.
Instrumente und Lösungen: testament | erbteilung usw.
Folgende Instrumente stehen für optimale Lösungen zur Verfügung (Auswahl):
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Schenkungen und Erbvorbezüge zu Lebzeiten
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Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten auf Gesellschaften oder Stiftungen
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Vorsorgeaufträge mit Generalvollmachten als flankierendes Instrument
Ausserdem bieten wir im Bereich des Erbrechts folgende Dienstleistungen an:
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Willensvollstreckungen
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Erbteilungen
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Nachlassverwaltungen
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Steuerberatung im Erbschaftssteuerrecht und im Schenkungssteuerrecht